Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie bei SOLARVIC zwei voneinander unabhängige Absicherungen: die gesetzliche Gewährleistung, für die wir als Verkäufer einstehen, und je nach Produkt eine freiwillige Garantie des Herstellers. Hier steht, was beides bedeutet und was Sie im Fall des Falles tun.
Gesetzliche Gewährleistung
Für alle Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. In Österreich beträgt die Frist für neue Waren zwei Jahre ab Übergabe. Zeigt sich ein Mangel innerhalb des ersten Jahres, wird vermutet, dass er bereits bei der Übergabe vorhanden war.
| Punkt | Was gilt |
|---|---|
| Wer haftet | Der Verkäufer, also die SOLARVIC PLUS GmbH. Eine Herstellergarantie ändert daran nichts. |
| Dauer | Mindestens zwei Jahre in der EU, in Österreich zwei Jahre ab Übergabe. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum. Für gebrauchte Waren kann eine kürzere Frist gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. |
| Was ein Mangel ist | Die Ware entspricht nicht der Beschreibung oder funktioniert nicht bestimmungsgemäß, und der Mangel bestand bereits zum Zeitpunkt der Lieferung. |
| Ihre Ansprüche | Kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung. In bestimmten Fällen eine Preisminderung oder die vollständige Erstattung des Kaufpreises. |
| Kosten für Sie | Keine. Die Kosten der Nachbesserung oder des Austauschs trägt der Verkäufer. |
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
- 1Melden Sie uns das Problem so bald wie möglich.
- 2Legen Sie einen Kaufnachweis vor, zum Beispiel die Rechnung oder die Bestellbestätigung.
Mangel bei SOLARVIC melden
Am schnellsten über das Kontaktformular, per E-Mail an info@solarvic.at, telefonisch unter +43 720 704330 oder per WhatsApp an +43 660 4273665. Bitte geben Sie an: Bestellnummer, Artikel, Beschreibung des Fehlers, Fotos und bei Wechselrichtern oder Speichern die Seriennummer sowie den angezeigten Fehlercode, falls vorhanden.
Für Käufe als Unternehmer (B2B) gelten die Gewährleistungsbestimmungen unserer AGB.
Garantie: die freiwillige Zusage des Herstellers
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Sie gilt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung und schränkt diese nicht ein. Was die Garantie abdeckt, wie lange sie läuft und wie Sie sie geltend machen, steht in der Garantieerklärung des Herstellers. Garantieansprüche machen Sie direkt beim Hersteller geltend. Zu den Garantiebedingungen unserer Produkte geben wir gerne Auskunft.
Das EU-GARAN-Label
Hersteller kennzeichnen eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie in der EU einheitlich mit dem GARAN-Label (EU-weit verbindlich ab 27. September 2026). Sehen Sie das Label auf einer Produktseite, bedeutet das:
- Der Hersteller garantiert, dass die Ware ihre Funktionen und ihre Leistung bei normaler Verwendung über die angegebene Anzahl von Jahren behält. Andernfalls repariert oder ersetzt er die Ware kostenlos.
- Die Garantie gilt für die gesamte Ware, nicht nur für einzelne Teile.
- Sie läuft länger als zwei Jahre und kostet Sie nichts.
Andere Garantien, etwa Leistungsgarantien auf Solarmodule oder Garantien für einzelne Komponenten, sind keine Haltbarkeitsgarantie im Sinne des GARAN-Labels. Ihre Bedingungen finden Sie in den Garantieunterlagen des Herstellers beim Produkt. Mehr zum Label: europa.eu, gewerbliche Haltbarkeitsgarantie
Das steht in der Garantieerklärung
- Hinweis auf Ihre gesetzlichen Rechte gegenüber dem Verkäufer
- Name und Anschrift des Herstellers
- Welche Waren abgedeckt sind
- Die Bedingungen der Garantie
- Wie Sie im Garantiefall vorgehen
Sie erhalten die Erklärung in dauerhafter Form, etwa als PDF oder per E-Mail, spätestens mit der Lieferung.
Garantiefall: so gehen Sie vor
Garantieansprüche müssen direkt beim Hersteller angefragt werden, so wie es in der Garantieerklärung beschrieben ist. Halten Sie dafür Seriennummer, Rechnung und eine Fehlerbeschreibung bereit. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Garantie für Ihr Produkt gilt oder wie Sie den Hersteller erreichen, geben wir gerne Auskunft: info@solarvic.at oder +43 720 704330.
Auf einen Blick
| Gesetzliche Gewährleistung | Garantie | |
|---|---|---|
| Grundlage | Gesetz | Freiwillige Zusage des Herstellers |
| Ansprechpartner | SOLARVIC als Verkäufer | Der Hersteller. Die Anfrage läuft direkt über ihn, zu den Bedingungen geben wir gerne Auskunft. |
| Dauer | Mindestens zwei Jahre, in Österreich zwei Jahre ab Übergabe | Laut Garantieerklärung, beim GARAN-Label mehr als zwei Jahre |
| Voraussetzung | Der Mangel bestand bereits bei der Lieferung | Laut Garantiebedingungen, beim GARAN-Label normale Verwendung |
| Kosten | Keine | Beim GARAN-Label keine, sonst laut Garantiebedingungen |
Häufige Fragen
Muss ich mich an SOLARVIC oder an den Hersteller wenden?
Bei der gesetzlichen Gewährleistung immer an uns als Verkäufer. Garantieansprüche müssen direkt beim Hersteller angefragt werden, die Kontaktdaten stehen in der Garantieerklärung. Welche Garantie für Ihr Produkt gilt und wie Sie den Hersteller erreichen, sagen wir Ihnen gerne.
Wie lange gilt die Gewährleistung in Österreich?
Für neue Waren zwei Jahre ab Übergabe. Ein Mangel, der im ersten Jahr auftritt, gilt als bereits bei der Übergabe vorhanden, sofern nichts anderes nachgewiesen wird. Wohnen Sie in einem anderen EU-Land, kann dort ein längerer Zeitraum gelten.
Schränkt eine Herstellergarantie meine gesetzlichen Rechte ein?
Nein. Gewährleistung und Garantie bestehen nebeneinander. Die Garantie kommt hinzu, sie ersetzt nichts.
Was passiert, wenn eine Reparatur nicht möglich ist?
Dann erhalten Sie eine Ersatzlieferung. Ist auch das nicht möglich oder unverhältnismäßig, können Sie den Preis mindern oder den Vertrag auflösen und erhalten den Kaufpreis zurück.
Quelle: Europäische Kommission, Your Europe, Gewährleistungslabel und GARAN-Label. Stand: September 2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.