Welche Photovoltaik-Produkte sind von der Steuer befreit?
Umsatzsteuerbefreite Artikel:
- Solarmodule
- Balkonkraftwerke, sofern sie ein Solarmodul enthalten
- Komplettanlagen mit Solarmodulen
- Speicher, wenn Solarmodule im Verhältnis 1:2 gekauft werden
Beispiele:
- 10 kWh Speicher + 5 kWp Solarmodule = 0 % USt. (Verhältnis 1:2 erfüllt)
- 10 kWh Speicher + 3 kWp Solarmodule = 20 % USt. (Verhältnis 1:2 nicht erfüllt)
- 10 kWh Speicher ohne Solarmodule = 20 % USt. (Verhältnis 1:2 nicht erfüllt und keine Solarmodule vorhanden)
Übersteigt die Gesamtkapazität des miterworbenen Speichers die Leistung der erworbenen Photovoltaikmodule nicht um mehr als das Doppelte, ist von Verhältnismäßigkeit auszugehen.
Hinsichtlich der Gesamtkapazität des Speichers ist auf die Nettokapazität abzustellen. Die (einheitliche) Lieferung der Photovoltaikmodule samt Speicher unterliegt in diesem Fall dem Nullsteuersatz, sofern die übrigen Voraussetzungen des § 28 Abs. 62 und 63 UStG 1994 (z. B. Engpassleistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 35 kW [peak]) erfüllt sind.
Wechselrichter und Unterkonstruktionen:
Wechselrichter und Unterkonstruktionen sind ebenfalls umsatzsteuerbefreit, wenn sie im Verhältnis stehen und der Betrieb argumentierbar ist.
Beispiele:
10 kW Wechselrichter mit Startspannung 200 V:
Werden 4 Solarmodule mit einer Leerlaufspannung von je 50 V gekauft, ist die Anlage betreibbar. Die Umsatzsteuer beträgt 0 %, da das Verhältnis argumentierbar ist.Unterkonstruktionen müssen zum Modulfeld passen:
Wenn nur ein Solarmodul vorhanden ist, kann die Unterkonstruktion für 15 Module nicht umsatzsteuerfrei erworben werden.
Nicht umsatzsteuerbefreite Artikel:
- Der alleinige Kauf von Solarprodukten (z. B. Speicher, Montagematerial, Wechselrichter)
- Alle Einkäufe von Solarprodukten, wenn diese kein Solarmodul enthalten
- Ladestationen
- Heizstäbe
Unsere Lösung für den Einkauf mit 0 % Umsatzsteuer:
In unserem Shop können Sie folgende Produkte direkt ohne individuelles Angebot mit 0 % Umsatzsteuer erwerben:
- Solarmodule
- Balkonkraftwerke
- Komplettanlagen
Sollten Sie andere Solarprodukte kaufen wollen, die oben nicht genannt wurden, wird beim Zahlungsvorgang die Umsatzsteuer automatisch hinzugefügt.
Wenn Sie Solarprodukte (z. B. Speicher, Montagematerial, Wechselrichter) zusammen mit einem Solarmodul kaufen möchten, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an info@solarvic.at. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot mit 0 % Umsatzsteuer.
Einfach anrufen unter +43 720 704 330 – wir helfen weiter!
Allgemeines zu Steuersatz für Photovoltaikmodule
Übersicht:
Österreich
Steuersatz für Photovoltaikmodule - BMF
Deutschland
Förderung von Photovoltaikanlagen - Bundesfinanzministerium
gemäß den Richtlinien der zuständigen Finanzministerien.
Auszug aus unseren AGB:
22. Nullsteuersatz für Lieferungen nach Österreich
22.1. Befristete Steuerbefreiung
§ 28 Abs. 62 UStG 1994 regelt, dass auf die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen ab 1. Jänner 2024 befristet keine Umsatzsteuer mehr anfällt (Nullsteuersatz oder „echte Umsatzsteuerbefreiung“). Voraussetzungen:
- Die Engpassleistung der Photovoltaikanlage beträgt nicht mehr als 35 kW (peak).
- Die Anlage wird auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben, darunter:
- Wohngebäude
- Gebäude öffentlicher Körperschaften
- Gebäude für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke
22.2. Weitere Bedingungen
- Es wurde bis zum 31. Dezember 2023 kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) eingereicht.
- Der Nullsteuersatz gilt nur für nach dem 1. Jänner 2024 gelieferte, erworbene oder installierte Module.
- Entscheidend ist der Zeitpunkt der Übergabe der Module oder der vollständigen Installation durch den Verkäufer.
22.3. Nachweis und Dokumentation
- Prüfprotokoll eines befugten Unternehmers über die errichtete Anlage
- Nachweise über ordnungsgemäße Inbetriebnahme und Anschluss an das öffentliche Netz
22.4. Erweiterung bestehender Anlagen
Die Lieferung zur Erweiterung einer bestehenden Anlage ist bis zu einer Engpassleistung von 35 kW (peak) begünstigt. Der Kunde bestätigt die Einhaltung der Verhältnismäßigkeit beim Zukauf von Speichern.
22.5. Verantwortung des Kunden
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und stimmt zu, für eventuelle Steuernachforderungen aufzukommen. Die Firma SOLARVIC GmbH behält sich das Recht vor, entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben.
23. Nullsteuersatz für Lieferungen nach Deutschland
23.1. Verantwortung des Kunden
Auch hier gilt: Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und übernimmt alle künftigen Steuernachforderungen. Die Firma SOLARVIC GmbH behält sich vor, entstehende Aufwände an den Kunden weiterzuleiten.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!
📞 +43 720 704 330
📧 info@solarvic.at